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Saatgutbank

Eigentum des Saatgutes

Jede Person, die Saatgut spendet, wird darum gebeten, unsere Spendenvereinbarung zu unterschreiben, in der das Eigentum des Saatguts geregelt wird. Öffentliche Institutionen (z.B. Kantone) können sich ein Einspruchsrecht vorbehalten, bei dem sie in die Verwendung ihres Saatguts einbezogen werden. Für Privatpersonen können wir dieses Recht nicht erteilen.